Berufsunfähigkeit (BU)
Der Begriff Berufsunfähigkeit ist kein gesetzlich geregelter, feststehender Begriff, sondern der Begriff Berufsunfähigkeit hängt von der Formulierung in Ihren Berufsunfähigkeitsversicherungsbedingungen ab. Zum Beispiel:
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlicherseits nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ausserstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben."Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Die Erwerbsunfähigkeit wird so definiert, dass man wegen einer Krankheit, Invalidität oder durch einen Unfall auf Dauer in seiner Arbeitsleistung eingeschränkt wird. Erwerbsunfähig ist, wer gar nicht oder eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Also berufsunfähig bedeutet nicht automatisch erwerbsunfähig. Ein Arzt könnte eine andere Tätigkeit in einer anderen Branche ausüben.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden ein muss:
"Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen für alle - egal ob Arbeitnehmer, Freiberufler oder Hausfrau." (Finanztest, 2009)
"Nur allergrößte Sorgfalt beim Vertragsabschluss gewährleistet, dass der Versicherer später auch zahlt."